Walnuss
Walnuss
Walnuss

Gefahren

Holzstaub

Holzstäube sind seit 1982 als krebsverdächtig eingestuft, was sich auch im Gefahrstoffrecht niederschlägt (TRGS 553, 901, 905, 906). Wesentliche gesetzliche Rahmenbedingungen im Umgang mit dem Gefahrstoff "Holzstaub" sind in der TRGS 553 zusammengefasst. Bei lang währender hoher Belastung durch Holzstäube droht sogar Nasenschleimhautkrebs. Aber auch Harthölzer wie Eiche gelten als besonders belastend. Holzstaub wirkt zudem sensibilisierend, kann also Allergien auslösen.

TRGS: Technische Regeln für Gefahrstoffe


Weitere Informationan kann man bei der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) nachlesen.

BGI: Berufsgenossenschaft Information

BGHM: Berufsgenossenschaft Holz und Metall