Gefahren
Holzstaub
Holzstäube sind seit 1982 als krebsverdächtig eingestuft, was sich auch im Gefahrstoffrecht niederschlägt (TRGS 553, 901, 905, 906). Wesentliche gesetzliche Rahmenbedingungen im Umgang mit dem Gefahrstoff "Holzstaub" sind in der TRGS 553 zusammengefasst. Bei lang währender hoher Belastung durch Holzstäube droht sogar Nasenschleimhautkrebs. Aber auch Harthölzer wie Eiche gelten als besonders belastend. Holzstaub wirkt zudem sensibilisierend, kann also Allergien auslösen.
TRGS: Technische Regeln für Gefahrstoffe
- TRGS 553 Holzstaub
- TRGS 906 Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren
- TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Gefahrstoffe
- TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen
- TRGS 406 Sensibilisierende Stoffe
- TRGS 907 Verzeichnis sensibilisierender Stoffe
- TRGS 720 Gefährliche explosionsgefährliche Atmosphäre
Weitere Informationan kann man bei der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) nachlesen.
BGI: Berufsgenossenschaft Information
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BGI 739 Holzstaub - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim Erfassen,
Absaugen und Lagern
Weitere Informationan kann man bei der BG Bau (Berufsgenossenschaft Bau) nachlesen.
BGHM: Berufsgenossenschaft Holz und Metall
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Bei der BGHM ist ein "Hautschutzplan für Schreiner/Tischler und Möbelfertigung"
im Download-Bereich.
Weitere Informationan kann man bei der BGHM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall) nachlesen.